Richtlinien für Geschäftsbeziehungen

ASICS Richtlinien für Geschäftsbeziehungen und Sozialverantwortung


A. Ziele

1. ASICS erwartet von seinen Lieferanten, Subunternehmern und übrigen Geschäftspartnern (nachfolgend „die Geschäftspartner“ genannt) die Einhaltung der in der „ASICS Vision“, der „ASICS Philosophie“ und dem „ASICS Code of Conduct“ festgehaltenen Prinzipien.

2. Ziel der vorliegenden Richtlinien ist die Sicherstellung der Compliance/Übereinstimmung unserer Geschäftspartner mit den ASICS Vorschriften bezüglich der Mindestanforderungen an Menschenrechte, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz an allen Standorten der Geschäftspartner. Die Richtlinien basieren auf der „ASICS Vision“, der „ASICS Philosophie“ und dem „ASICS Code of Conduct“ sowie dem von der WFSGI (Federation of the Sporting Goods Industry) herausgegebenen Musterverhaltenskodex.

3. ASICS bewertet seine Geschäftspartner hinsichtlich der Einhaltung dieser Richtlinien. Sie stellen ein Instrument zur Auswahl und Einbindung geeigneter Geschäftspartner dar, deren Geschäftspraktiken mit den ASICS Werten und Vorschriften harmonieren.


B. Standards

ASICS erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie in ihrer Geschäftstätigkeit folgende Standards einhalten:

 

1. Allgemeines Prinzip: ASICS Geschäftspartner handeln in vollem Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, die in ihrem Land für ihre Geschäftstätigkeit gelten.

2. Beschäftigungsstandards: Im Bezug auf jeden einzelnen Mitarbeiter eines ASICS Geschäftspartners (nachfolgend „Mitarbeiter“ genannt) verpflichten sich die Geschäftspartner zur Einhaltung folgender Standards:

a) Zwangsarbeit: Kein Mitarbeiter eines Geschäftspartners darf zwangsbeschäftigt werden, sei es durch Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft, Lohnsklaverei oder in irgendeiner anderen Form. Kein Mitarbeiter darf mit Gewalt, Androhung von Gewalt oder Einschüchterung zur Arbeit gezwungen werden.

b) Kinderarbeit: ASICS Geschäftspartner dürfen keine Personen unter 15 Jahren (unter 14 Jahren, wo dies nach gültigem Gesetz erlaubt ist) beziehungsweise Personen beschäftigen, die noch nicht das Alter erreicht haben, in dem ihre Schulpflicht beendet ist, sofern dieses Alter in ihrem Land über 15 Jahren liegt.

c) Belästigung und Missbrauch: Jeder Geschäftspartner erkennt an, dass seine Mitarbeiter ein Anrecht auf einen gewaltfreien Arbeitsplatz haben, an dem sie weder körperlich, sexuell, psychisch noch verbal belästigt oder missbraucht werden, und behandelt seine Mitarbeiter mit Respekt und Würde.

d) Diskriminierung: Bei der Anstellung oder Beschäftigung dürfen Mitarbeiter weder bei Löhnen und geldwerten Leistungen noch bei Beförderung, Schulung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigungs- oder Ruhestandsregelungen aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischer Meinung und sozialer oder ethnischer Herkunft benachteiligt werden.  

e) ASICS Geschäftspartner anerkennen und respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter, sich zu organisieren, Vereinigungen beizutreten und Tarifverträge auszuhandeln.

f) Löhne: ASICS Geschäftspartner verpflichten sich, jede geleistete Stunde zu entlohnen und dies gegenüber den Mitarbeitern auf einer verständlichen, schriftlichen Lohnabrechnung dokumentieren, auf der sämtliche Arbeitszeiträume verzeichnet sind. Die Geschäftspartner zahlen ihren Mitarbeitern mindestens entweder a) den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn oder b) den gültigen Tariflohn, in jedem Fall aber den höheren der beiden Löhne. Zusätzlich zur Vergütung normaler Arbeitsstunden ist im Fall von Mehrarbeit der gesetzlich vorgeschrieben Überstundenzuschlag oder, in Ländern in denen es kein entsprechendes Gesetz gibt, ein höherer Lohn als der normale Stundensatz zu zahlen.

g) Arbeitszeiten: Einschließlich Überstunden dürfen ASICS Geschäftspartner ihre Mitarbeiter nicht regelmäßig mehr als sechzig Wochenstunden beziehungsweise länger als die vom Gesetz festgelegte wöchentliche Höchststundenzahl beschäftigen, in jedem Fall aber nur für die kürzere der beiden Wochenarbeitszeiten. Sie müssen den Mitarbeitern alle sieben Tage mindestens einen freien Tag und je nach Vorschrift einen bezahlten Jahresurlaub gewähren.

h) Sozialleistungen: Die ASICS Geschäftspartner haben dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter alle gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen erhalten.

i) Arbeitssicherheit: ASICS Geschäftspartner haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. Dazu zählen eine angemessene Beleuchtung, Beheizung und Belüftung des Arbeitsplatzes sowie der Schutz vor Feuer, Unfällen und Gefahrstoffen. Die Mitarbeiter müssen zu jeder Zeit Zugang zu sauberen und angemessenen sanitären Einrichtungen haben. Dieselben Anforderungen gelten auch für Betriebsunterkünfte.

3. Umwelt: ASICS Geschäftspartner müssen allen geltenden Umweltgesetzen und -vorschriften entsprechen und sich für die ständige Verbesserung des Umweltschutzes einsetzen. Ihr Engagement für den Arbeits- und Umweltschutz belegen sie durch den schonenden Umgang mit Ressourcen und Energie, Reduzierung von Emissionen, umweltbewusste Einkaufsentscheidungen und die Vermeidung von Umweltverschmutzungen.

 

C. Kommunizieren der Richtlinien

Die Geschäftspartner bemühen sich aktiv, ihre Mitarbeiter mit diesen Richtlinien vertraut zu machen, indem sie sie darüber mündlich unterrichten, die Richtlinien in schriftlicher Form verteilen oder sie, übersetzt in die Landessprache der Mitarbeiter, an einem gut sichtbaren Ort anbringen.


D. Dokumentation und Inspektionen

Die Geschäftspartner haben ihre Compliance/Übereinstmmung mit diesen Richtlinien und der geltenden Gesetzgebung ausreichend zu dokumentieren und die entsprechenden Dokumente auf Anfrage vorzulegen. Außerdem behält sich ASICS das Recht zu angekündigten und unangekündigten Inspektionen vor, mit denen sichergestellt wird, dass die Geschäftspartner die ASICS Standards und die geltenden Gesetze einhalten. Die Geschäftspartner müssen die Inspektionen akzeptieren.


E. Anwendung in ASICS Tochterunternehmen

Auch die Geschäftstätigkeit der ASICS Tochterunternehmen muss die in diesen Richtlinien niedergelegten Standards erfüllen.